
Ab dem 01. Juli müssen auch Angler aus anderen Bundesländern, die in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, eine Fischereiabgabe entrichten. Das trifft genauso auf Angler zu, die bereits in ihrem eigenen Bundesland eine Fischereiabgabe zahlen. Wer von euch auf der westlichsten der AVN-Pachtstrecken am Mittellandkanal zwischen ca. km 8 (Beginn der Strecke, Obersteinbeck) bis etwa km 28 (Landesgrenze NRW/NDS) angeln möchte, muss die Fischereiabgabe ebenfalls entrichten.
"Bislang wurde die Fischereiabgabe gemeinsam mit den Verwaltungsgebühren bei der Ausstellung oder Verlängerung des Fischereischeins erhoben. Künftig handelt es sich um zwei getrennte Verfahren:
Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit für die Fischereiausübung erhält er jedoch erst durch die Entrichtung der Fischereiabgabe.Die Fischereiabgabe kann wahlweise für ein Kalenderjahr oder fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre entweder mit Gültigkeitsbeginn im aktuell laufenden oder im nächsten Kalenderjahr entrichtet werden." (von der website des LAVE NRW)
Beantragung online: 14,00 EURO / Jahr oder 42,00 EURO / 5 Jahre(Achtung: Die Bezahlung online ist leider ausschließlich mit Kreditkarte möglich!)Beantragung bei der Gemeinde/Fischereibehörde: 22,00 EURO / Jahr oder 50,00 EURO / 5 JahreDie zuständigen Gemeinden entlang der Mittellandkanalstrecke sind:
Ein Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe ist beim Angeln mitzuführen.Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren sind, sofern sie noch keinen eigenen Fischereischein besitzen und unter Aufsicht angeln, von der Abgabenpflicht befreit.Kinder und Jugendliche, die ihren Fischereischein mit 12 Jahren bereits abgelegt haben, müssen die Fischereiabgabe zu den üblichen Konditionen bezahlen.
...findet ihr in unseren FAQ zum Angeln am Mittellandkanaloder hier auf den Seiten des LAVEWir wünschen euch eine schöne Zeit am Wasser und viel Petri!