
Das Landeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Fischereigesetzes in seiner Sitzung am Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Damit sollen das Fischereigesetz modernisiert und die fischereirechtlichen Verwaltungsverfahren digital weiterentwickelt werden. (aus der Pressmitteilung der Staatskanzlei).
Dem AVN liegt der Gesetzesentwurf noch nicht vor (Stand 23.09.2026)
Wir werden aber ausführlich und - wo geboten - fachlich kritisch Stellung dazu beziehen.Folgende Änderungen werden in der Pressemitteilung genannt:
(1) DigiFischDok - ein digitales Fachverfahren - soll auch in Niedersachsen eingeführt werden
(2) Fischereischein als Sachkundenachweis für das tierschutzgerechte Betäuben und Töten soll Pflicht werden - Beantragung nach bestandener Fischerprüfung wie gehabtanalog oder auch online
(3) Menschen mit Beeinträchtigungen, die nicht in der Lage sind, eine Fischerprüfung abzulegen, sollen trotzdem in Begleitung von Berechtigten rechtssicher angeln gehen können
(4) Anerkennung als Landesfischereiverband zukünftig nur noch bei Sitz in Niedersachsen und Bedeutung FÜR Niedersachsen
(5) Die Regelung der Beteiligung der Fischereiverbände soll neu gefasst werden
Wir werden hier und auf anderen Plattformen über die weitere Entwicklung berichten.
Bis dahin euch allen eine schöne Herbstfischerei und viel Petri!