
Grund für die Proteste sind unter anderem erhebliche Einschränkungen bei der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Wildtieren oder die Streichung der Nutria aus dem Jagdgesetz. Dahinter vermutet die LJN ideologisch motivierte Ziele, vorangetrieben insbesondere durch Tierrechtsorganisationen, die langfristig die Abschaffung der Jagd fordern.In ihrem Aufruf zur Demo am 30.01. schreibt die LJN:"Unsere durch viele geführte Gespräche genährte Hoffnung, dass sich die SPD- Fraktion von diesen rein ideologisch begründeten Verboten klar und unmissverständlich distanziert, hat sich leider nicht erfüllt. An dieser Stelle müssen wir mit Bedauern feststellen, dass die SPD den grünen Koalitionspartner beim Thema Jagd das Feld unkommentiert überlässt. Wenn die rot-grüne Landesregierung den Gesetzentwurf so beschließt, dann ist das nicht nur ein Schritt zu weniger Natur- und Tierschutz und zum Schaden der Jagd. Das ist Politik gegen den ländlichen Raum – wieder einmal. "Der AVN steht an der Seite der Jägerinnen und Jäger in Niedersachen.Derzeit wird das nds. Fischereigesetz überarbeitet - das älteste in ganz Deutschland.Trotz zahlreicher Nachfragen hören wir aus dem Fischereireferat nur Beschwichtigungen und nichts Konkretes zu Themen wie "Angeln mit Kindern", "Fischereiabgabe", geschweige denn zur "Novellierung der Binnenfischereiordnung" (die ist SEIT WEIT ÜBER 10 JAHREN IN BEARBEITUNG!!!).Mehrere Dialoggespräche, wie sie seitens der Regierungsparteien mit den Jägern geführt wurden, hat man uns in Sachen Fischereigesetz bislang noch nicht angeboten.Die Frage ist also berechtigt:Wer sind die nächsten, die es trifft?Zuerst die Angler, dann die Reiter, wer dann...?Hier geht's zu einem Video zur geplanten Demonstration.Mehr Infos zu den geplanten Änderungen des Jagdgesetzes findet ihr hier.Ist Angeln gesetzlich geregelt?Das Fischereirecht wird durch das Fischereigesetz geregelt.Das Fischereirecht wird durch das Fischereigesetz geregelt.Fischerei gehört seit Jahrhunderten zum Leben der Menschen. Doch Umwelteinflüsse, Klimawandel und Überfischung stellen sich zunehmend als Problem dar. In Deutschland regelt das Fischereigesetz wo, wann und wie viel gefischt werden darf und für welche Tiere es Ausnahmeregelungen gibt. Wer schon mal einen Angelausflug gemacht hat, weiß, dass es hierfür einer besonderen Erlaubnis bedarf. Somit ist das Gesetz auch ein wichtiger Bestandteil des Umwelt- und auch des Tierschutzes.Angler und auch beruflich tätige Fischer dürfen sich nicht einfach einen Ort suchen und Fische fangen. Sowohl in Deutschland als auch international muss sich an bestimmte Vorschriften, die im Fischereirecht festgehalten sind, gehalten werden. In der Bundesrepublik ist die Fischerei durch verschiedene Landesgesetze geregelt.Was diese und die Landesfischereiverordnungen bedeuten, welche Fischereigesetze besonders wichtig sind und worauf Angler beziehungsweise Fischer noch achten müssen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.Gemäß dem Fischereigesetz der jeweiligen Länder sind die Behörden für verschiedene Bereiche des Fischereirechts zuständig. So muss ein Fischereischein bei der unteren Fischereibehörde beantragt werden. Die Behörde hat dann auch das Recht, eine Kontrolle der Personen durchzuführen, die die Fischerei ausüben.So muss der Inhaber einer Fischereierlaubnis bei der Ausübung immer den Fischereischein und den Fischereierlaubnisschein (durch den Rechteinhaber ausgestellt) mitführen und auf Verlangen vorzeigen können. Eine Kontrolle kann laut einem landeseigenen Fischereigesetz durch die Polizei, den Fischereiaufseher, den Fischereiberechtigten (Inhabern des Fischereirechts) und den Pächtern des jeweiligen Gewässers erfolgen.Dem Fischereigesetz nach ist das Fischerreichrecht ein privates Eigentumsrecht. Der Schutz eines solchen wird unter anderem auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 1004 festgelegt. Auch § 823 BGB befasst sich mit diesem Thema und regelt Schadensersatzansprüche. Ein Grund für einen solche Anspruch können, laut Fischereigesetz, „erheblichen, schuldhaften Beeinträchtigungen der Fischbestände“ darstellen.Ein unerlaubtes Angeln kann jedoch auch einen Straftatbestand darstellen, da fremdes Fischereirecht verletzt wird und es sich unter Umständen auch um Fischwilderei handeln kann. Dies wird im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 293 erläutert. Findet dies in offenen Gewässern (vernetzte Gewässer in staatlichem Eigentum) statt, ist ein Verfolgen von Amts wegen eine Konsequenz.