Muss ich mein Fangjahr bei den AVN – Erlaubnisscheinen / Fangmeldungen nochmal explizit abschließen?

Letztes mal geändert: 7. Januar 2026

In einigen Vereinen (z. B. im Fischereiverein Hannover) muss das Fangjahr noch zusätzlich abgeschlossen werden. Dies ist an den AVN Gewässern (z. B. am Mittellandkanal) nicht der Fall.

Wichtig ist, dass Du Deine Fangmeldung bitte immer möglichst aktuell hälst (wir empfehlen die Nutzung der hejfish App) und die Fangmeldung am besten digital bis spätestens mitte Dezember einreichst – spätere Fänge kannst Du dann bequem nachtragen/nachmelden.

Bitte beachte – auch wenn Du gar nicht angeln warst, gib bitte eine entsprechende Meldung ab! Ohne Rückmeldung bleibst Du im System so lange für eine Neuausstellung von Erlaubnisscheinen gesperrt.

Schlagwörter:
War der Artikel hilfreich?
Zugriffe: 11