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Darf ich in Bachoberläufen bzw. an kleinen Gewässern auch ohne Fischereierlaubnis angeln?

Letztes mal geändert: 22. Februar 2024

Achtung – bitte beachte: grundsätzlich liegt in Niedersachsen an jedem Oberflächengewässer (unabhängig von seiner Größe) – mit Ausnahme der Nds. Küstengewässer –  ein Fischereirecht vor. Du brauchst daher immer die Erlaubnis des Fischereirechtsinhabers, bevor Du an einem Gewässer angeln darfst, andernfalls machst Du Dich strafbar!

Dies gilt auch dann, wenn nicht offenkundig bekannt ist, wer diese Fischereirechte besitzt bzw. Fischereierlaubnisscheine für das jeweilige Gewässer herausgibt. Oft liegen die Fischereirechte bei  lokalen Angelvereinen, Privatpersonen, Institutionen oder Gemeinden. In der Regel ist das Fischereirecht an das Eigentumsrecht gekoppelt. Bei Fließgewässern gibt es aber oft auch vom Eigentum unabhängige (sog. selbständige) Fischereirechte, was die Suche nach dem Fischereirechtinhaber erheblich erschweren kann.

Eine zentrale Stelle bei der alle Fischereirechte einsehbar sind, gibt es in Niedersachsen leider nicht. In der Regel können Dir aber die Gemeinden oder die lokalen Angelvereine dabei helfen, den Fischereirechtsinhaber zu ermitteln. Teilweise finden sich Hinweise zu den Fischereirechten auch in den Wasserbuch-Akten der jeweiligen Gewässer, die bei der Wasserbehörde des zuständigen Landkreises eingesehen werden können.

Einige Fischereirechte sind auch auf der Gewässerkarte des NLWKN hinterlegt (diese sind hier als graue Rauten dargestellt – vgl. Legende rechts im Bild). Durch ein Heranzoomen an das jeweilige Gewässer und ein Anklicken der Raute bekommst Du mehr Informationen zu den jeweiligen Fischereirechtsinhabern.

 

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