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Steinhuder Meer

Erstklassig angeln vor den Toren Hannovers

Große Karpfen und Brassen, dicke Barsche und Zander, dazu Hechte jenseits von 1,30 m – das Steinhuder Meer ist ein Top-Angelrevier, aber eben auch 3.000 ha groß. Bootsangler sind hier klar im Vorteil…

Lage und Kurzbeschreibung

Region Hannover u. angrenzende Landkreise:
Nienburg u. Schaumburg

Orte in der Nähe:
Wunstorf/ Steinhude, Neustadt, Rehburg

Nährstoffreicher Flachsee, Fläche: 29 km², mittlere Tiefe = 1,4 m, maximale Tiefe = 2,5 bis 3 m, nur eingeschränkt beangelbar (Naturschutzgebiete beachten!)

Besonderheiten:
• Boots- (inkl. E-Motor) und Bellybootangeln vom 1.4. – 31.10. tagsüber (eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, siehe auch: Befahrensregelung am Steinhuder Meer) außerhalb der Naturschutzgebiete (durch Bojen gekennzeichnet) erlaubt (gegen zusätzl. Gebühr).

• Vormontierte Verbrenner-Motoren sind zu demontieren.

Saison:
Ganzjährig, unter Beachtung der Artenschonzeiten niedersächsischen Binnenfischereiordnung und der Gewässerordnung.

Raubfischschonzeit:
In der Zeit vom 01.02. – 15.04. ist die Spinn- und Fliegenangelei (Angeln mit bewegter Rute inkl. Finessetechniken) sowie das Angeln mit Fischfetzen und totem Köderfisch verboten. Vom 01.04. – 15.05. ist die Spinn- und Fliegenangelei vom Boot verboten.

Ab dem 16.04. Spinnangeln / mit bewegtem Köder vom Ufer aus erlaubt.
Ab dem 16.05. Spinnangeln / mit bewegtem Köder auch vom Boot/BellyBoot erlaubt.

Hecht: 1.2. – 15.4.
Zander: 1.3. bis 31.5.

Baglimits:
Raubfische (Hecht und Zander): insgesamt maximal 2 Stück pro Tag, höchstens insgesamt 4 Stück pro Woche, höchstens insgesamt 6 Raubfische pro Monat und höchstens insgesamt 10 Raubfische pro Jahr
Aal: maximal 5 Stück pro Tag │ Karpfen/Schleie/Brasse: 5 Stück pro Tag und Fischart │ Flussbarsch: 15 Stück pro Tag, davon maximal 2 Flussbarsche über 40 cm

Als Woche gilt Montag – Sonntag (00:00 – 24:00Uhr), als Monat gilt die Dauer vom ersten jedes Monats bis zum kalendarischen Ende des Monats.

Achtung!

Beim Angeln mit Köderfischen in dem Zeitraum vom 01.10. – 01.02. ist die Verwendung eines Stahlvorfaches Pflicht.

Ghost Hooks (Einzelhaken mit nur einer Hakenspitze) sind beim Raubfischangeln erlaubt, Zwillingshaken sind verboten.

 

Bitte informiere Dich über die Fangbeschränkungen und Schonzeiten/Schonmaße für einzelne Fischarten beim Erwerb Deines Erlaubnisscheines!

Die Baglimits sind zu beachten, gefangene Fische sind unmittelbar nach dem Fang in die Fangstatistik einzutragen.

Keine Angelei mit Kunstködern oder bewegten Ködern (inkl. Finesse-Rigs – wie Dropshot, Texas und Carolina Rig) aller Art vom Boot aus VOR dem 16.05.

In der Zeit vom 1.2. bis 15.4. ist die Spinnangelei auch vom Ufer aus nicht gestattet.

Boots- (inkl. E-Motor) und Bellybootangeln vom 1.4. – 31.10. tagsüber (eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, siehe auch: Befahrensregelung am Steinhuder Meer) außerhalb der Naturschutzgebiete (durch Bojen gekennzeichnet) erlaubt (gegen zusätzl. Gebühr). Das Nachtangeln vom Boot aus ist nicht erlaubt.

Fischarten (Hauptvorkommen)

Aal, Brasse, Flussbarsch, Hecht, Rotauge

Preise Erlaubnisscheine

Eine Übersicht zu den Erlaubnisscheinpreisen am Steinhuder Meer findest Du hier.

Jahreskarten sind nur für AVN Mitglieder erhältlich, außerdem erhalten AVN Mitglieder erhebliche Vergünstigungen, die meist im Wert deutlich über dem jährlichen AVN Mitgliedsbeitrag liegen (jetzt Mitglied werden).

Kartenausgabestellen

Anglerverband Niedersachsen e. V.
Brüsseler Str. 4
30539 Hannover

Erlaubnisscheine werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 3 € (zzgl. Portogebühr) vom AVN ausgestellt, hierzu wird folgendes benötigt:

1) erfolgreiche Abgabe der Fangmeldung aus dem Vorjahr
2) Nachweis eines AVN Mitgliedsausweises mit aktueller Jahresmarke und des Fischereischeines (Kopie oder Scan)
3) Zahlungseingang (Vorkasse)
Melde Dich gerne unter: info@av-nds.de /  telefonisch unter 0511 357266-0.

 

Angelsportverein Steinhude e.V.
Schubertstraße 16
31515 Wunstorf
Telefon: 05033 5095
(Kartenausgabe nur an Vereinsmitglieder – keine Herausgabe von Erlaubnisscheinen an Gastangler)