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Elbe – Strecke

Angelabenteuer im
Naturparadies Elbtalaue

Der große Strom ist fischreich und bietet eine unglaublich spannende Angelei auf Deinen Traumfisch, von Aal bis Zander – zu jeder Jahreszeit. Dazu kommt so viel Natur und Wildnis wie an kaum einem anderen Gewässer in Deutschland. Der AVN bewirtschaftet zusammen mit dem Landessportfischerverband Schleswig-Holstein einen gut 20 km langen Flussabschnitt. Im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue angeln zu dürfen, heißt auch, Verantwortung für den Schutz der fantastischen Natur an der Elbe zu übernehmen.

Lage und Kurzbeschreibung

• Lauenburg bis Geesthacht, niedersächsische Elbseite (in Flussrichtung linkes Ufer): km 562,3 – km 583,2 schleswig-holsteinische Elbseite (in Flussrichtung rechtes Ufer): km 566,3 – grundsätzlich km 587,7
• Streckenlänge ca. 22 km / 739 ha
• Erlaubte Angelmethoden: 3 bzw. 2 (im Bereich der Stadt Hamburg) Handangeln erlaubt

Saison: Ganzjährig, unter Beachtung der nachfolgenden Schonzeiten

 

ACHTUNG bitte beachte, dass ab 2024 in der Zeit vom 15.03. – 15.05. jegliches Spinnangeln (Angeln mit bewegter Rute) zum Schutz der Laichzander verboten ist.

Hecht:
01.02.-30.04. Niedersachsen (NDS)
15.02.-15.04. Schleswig-Holstein (SH)
01.02.-31.05. Hamburg (HH),
Zander:
15.03.-31.05. Niedersachsen (NDS)
15.03.-31.05. Schleswig-Holstein (SH)
01.02.-31.05. Hamburg (HH), Quappe: 01.01.-28.02. (NDS, SH)
Meerforelle/Lachs:
01.10.-15.03 (NDS)
01.10.-28.02. (SH)
5.10.-15.02. (HH)

Es gelten folgende Mindestmaße
(Niedersachsen/Schleswig-Holstein) bzw. Entnahmefenster (Hamburger Bereich):

Zander: Mindestmaß 45 cm (NDS, SH); Entnahmefenster 45-75 cm (HH),
Aal: Mindestmaß 50 cm (NDS, SH); Entnahmefenster 45-75 cm (HH),
Hecht: Mindestmaß 45 cm (NDS, SH); Entnahmefenster 45-75 cm (HH)
Wels: 50 cm (NDS)
Lachs: 60 cm (NDS, SH)
Meerforelle: Mindestmaß 40 cm (NDS, SH), Entnahmefenster 40-65 cm (HH)
Rapfen: Mindestmaß 50 cm (NDS, SH), Entnahmefenster 50-70 cm (HH)
Quappe: Mindestmaß 35 cm (NDS, SH); Entnahmefenster 35-50 cm (HH)
Barsch: Entnahmefenster 10-35 cm (HH)

Entnahmebeschränkungen pro Tag (für den Hamburger Bereich):

Aal / Quappe: jeweils 3 Fische
Hecht / Zander / Meerforelle: jeweils 2 Fische
Rapfen: 1 Fisch

ACHTUNG!

NEUE Regelung ab 2024 –  zum Schutz des Zanderbestandes: Vom 15.03. – 15.05. ist jegliches Spinnangeln (Angeln mit bewegter Rute) verboten.

Bitte beachte außerdem die, ab 2024 an der Elbe gültige, neue Gewässerordnung.

Die Angelei von Wasserfahrzeugen ist grundsätzlich nicht gestattet. Kraftfahrzeuge dürfen nur auf den zulässigen Parkflächen abgestellt werden, auf Anwohner ist Rücksicht zu nehmen.

Das Verwenden eines Setzkeschers ist auf niedersächsischer Seite nicht erlaubt.

Das Verwenden von Zelten ist in Niedersachsen nicht erlaubt, als Wetterschutz ist ein Angelschirm (eine Stange in der Mitte) mit Überwurf zulässig. Camping ist nur auf den naheliegenden Campingplätzen zulässig.

In den Naturschutzgebieten gelten zum Teil zeitlich beschränkte bzw. ganzjährige Begehungsverbote – eine Karte hierzu findest Du hier unter “Grenzen”.

Bitte beachte weiterhin, dass in den Naturschutzgebieten (NSG) weitere Einschränkungen zum Aufenthalt am Wasser gelten können, die Vorgaben findest Du hier:
NSG Avendorf bis Rönne
NSG Hohnstorf bis Artlenburg

Fischarten (Hauptvorkommen)

Aal, Brassen, Rotauge, Zander

häufige Begleitfischarten

Hecht, Güster, Karpfen, Rapfen, Wels

Preise Erlaubnisscheine

Eine Übersicht zu den Erlaubnisscheinpreisen an der Elbe findest Du hier.

AVN Mitglieder erhalten erhebliche Vergünstigungen, die meist im Wert deutlich über dem jährlichen AVN Mitgliedsbeitrag liegen (jetzt Mitglied werden).

Achtung Fischereiabgabe in
Schleswig-Holstein und Hamburg!

Seit dem 01.07.2012 ist gem. § 9 des LFischG-DVO an der Elbe für Personen, die einen gültigen Fischereischein besitzen, ihren Hauptwohnsitz aber nicht in Schleswig-Holstein haben und dennoch auf der schleswig-holsteinischen Seite angeln möchten, eine Fischereiabgabe von 10,00 EUR zu entrichten. Kinder unter 12 Jahren müssen keine Fischereiabgabe zahlen.

Hierfür ist ein Ergänzungsschein bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder der oberen Fischereibehörde zu beantragen, die durch Ausgabe von Abgabemarken die Zahlung in dem Ergänzungsschein bestätigen. Die Fischereiabgabe kann online entrichtet werden.

Alle Gastangler auf dem Gebiet der Stadt Hamburg müssen ebenfalls eine Fischereiabgabe von 10,00 EUR pro Jahr entrichten. Eine Liste der privaten Ausgabestellen für die Hamburger Fischereiabgabe findest Du hier.

Kartenausgabestellen

Anglerverband Niedersachsen e. V.
Brüsseler Str. 4
30539 Hannover
0511 357266-0

Erlaubnisscheine werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 3 € (zzgl. Portogebühr) vom AVN ausgestellt, hierzu wird folgendes benötigt:

1) erfolgreiche Abgabe der Fangmeldung aus dem Vorjahr
2) Nachweis eines AVN Mitgliedsausweises mit aktueller Jahresmarke und des Fischereischeines (Kopie oder Scan)
3) Zahlungseingang (Vorkasse)
Melde Dich gerne unter: info@av-nds.de /  telefonisch unter 0511 357266-0.

 

Angelfreunde Elbe e.V.
Marcus Liebe
Am Plaut 1
21369 Nahrendorf
Weitere Informationen hier.

Kiebitzmarkt Marschacht
Rudolf Peters Landhandel GmbH & Co. KG
Eichenholzer Str. 25
21436 Marschacht
Telefon: 04176 1002
Weitere Informationen hier.

Samtgemeinde Scharnebeck
Adendorfer Straße 46
21379 Scharnebeck
Telefon: 04136 907-7500
Weitere Informationen hier.

Anglerfreunde Niedersachsen e.V.
Fichtenkamp 22A
22393 Hamburg
Telefon: 040 – 56 06 92 31
Weitere Informationen hier.