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Dümmer See

Angeln und Urlaub machen.

Zwischen Osnabrück und Diepholz gelegen, ist der Dümmer nicht nur ein Vogel- sondern auch ein Angelparadies. Wunderschöne, kapitale Schuppenkarpfen bis 20kg, Weißfisch in rauen Mengen und allen Größen, viele Aale und große Hechte kannst Du in Niedersachsens zweitgrößtem Flachsee überlisten. Und nebenbei mit der Familie auch noch richtig nett Urlaub machen. Immer beliebter wird zudem das Angeln vom Boot mit Elektromotor, vom Schlauch-  Ruderboot oder BellyBoot.

Lage und Kurzbeschreibung

Landkreis Diepholz u. angrenzende Landkreise Vechta u. Osnabrück
• Orte in der Nähe: Lembruch, Lemförde, Hüde, Diepholz, nur eingeschränkt beangelbar (Naturschutzgebiet)
• nährstoffreicher Flachsee, Fläche = 1.240 ha, mittlere Tiefe = ca. 1 m, maximale Tiefe =  2,5 bis 3 m (Baggerlöcher)
Besonderheiten:
• in den letzten Jahren oftmals erfolgreiche, natürliche Reproduktion von Karpfen
• Entnahmefensterregelung für Hecht (45-85 cm)
• Boots-(inkl. E-Motor) und Bellybootangeln vom 1.4. – 31.10. tagsüber (eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, siehe auch: Befahrensregelung am Dümmer) außerhalb der Naturschutzgebiete (durch Bojen gekennzeichnet) erlaubt (gegen zusätzl. Gebühr).
• Saison: ganzjährig, unter Beachtung der Artenschonzeiten gem. § 4 Nds.
Binnenfischereiordnung und der Gewässerordnung
• Hecht 1.2. – 15.4.; Zander sind ganzjährig geschont und müssen beim Fang schonend zurückgesetzt werden

Preise Erlaubnisscheine

Eine Übersicht zu den Erlaubnisscheinpreisen am Dümmer findest Du hier.

Jahreskarten sind nur für AVN Mitglieder erhältlich, außerdem erhalten AVN Mitglieder erhebliche Vergünstigungen, die meist im Wert deutlich über dem jährlichen AVN Mitgliedsbeitrag liegen (jetzt Mitglied werden).

ACHTUNG!

Der Zander ist ganzjährig geschont, gefangene Zander müssen umgehend schonend zurück gesetzt werden!

In der Zeit vom 15.3. bis 15.4. ist die Spinnangelei nicht gestattet. In der Zeit vom 1.2. bis 15.4. ist das Angeln mit Fischfetzen oder totem Köderfisch nicht gestattet.

Das Zelten ist am Dümmer nur auf den vielzähligen und nahegelegenen Campingplätzen erlaubt. Als Wetterschutz ist ein Angelschirm (mit einer Stange in der Mitte) mit Überwurf zulässig.

Die Verwendung von Setzkeschern ist nicht erlaubt.

Boots-(inkl. E-Motor) und Bellybootangeln vom 1.4. – 31.10. tagsüber (eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, siehe auch: Befahrensregelung am Dümmer) außerhalb der Naturschutzgebiete (durch Bojen gekennzeichnet) erlaubt (gegen zusätzl. Gebühr).

Fischarten (Hauptvorkommen)

Aal, Brasse, Karpfen, Rotauge

häufige Begleitfischarten

Aland, Flussbarsch, Hecht, Güster, Wels