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Kurz-Stellungnahme zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU im Nds. Landtag vom 21.06.2023

Hintergrund

Am 21. Juni 2023 brachte die CDU einen Entschließungsantrag zur Binnenfischerei in den Landtag ein. Dieser trug den Titel:

„Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Lebensraumtypen erhalten, Artenschutz verbessern!“

Am 17. Januar 2024 waren verschiedene Experten zu einer Anhörung in den Landtag geladen. Darunter auch der AVN. Hier kannst Du unsere Stellungnahme zu den angel- und umweltrelevanten Forderungen der CDU lesen. Diese Positionen haben wir in ausführlicher Form den Parlamentariern aller Regierungsparteien vorgetragen. Den Original Antrag der CDU, auf den sich die folgenden Zeilen berufen, findest Du hier:

Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/1680

Kurz-Stellungnahme

Der Anglerverband Niedersachsen begrüßt die Initiative der CDU-Landtagsfraktion, die wichtige Forderungen und Belange der niedersächsischen Binnenfischerei aufgreift. Dazu nehmen wir zu folgenden Punkten wie folgt Stellung:

3.

Etablierung eines besseren Fischschutzes an Wasserkraftanlagen

…. im Interesse des Fischschutzes an allen Wasserkraftwerken bauliche Lösungen, z. B. fischfreundlichere Turbinen, Rechen- und Bypassanlagen, sowie organisatorische Maßnahmen, namentlich ein fischfreundliches Turbinenmanagement, zu etablieren“

 

Anglerverband Niedersachsen:

Die Forderung trifft auf unsere volle Zustimmung, geht aber angesichts der massiven Beeinträchtigungen der Gewässerökologie bei gleichzeitig verschwindend geringer Bedeutung der Kleinwasserkraftwerke nicht weit genug. Angesichts des marginalen Beitrags von Kleinwasserkraftwerken (≤ 1 MW Leistung) an der landesweiten Stromerzeugung und gleichzeitig massiven Beeinträchtigungen des aquatischen Biotopverbundes in fast allen Gewässersystemen, fordern wir eine grundsätzliche Abkehr bei der Nutzung und Förderung von Kleinwasserkraftwerken, sowie ein Nutzungsverbot in landesweit prioritären Fischwanderrouten und FFH-Gebieten.

4.

Investitionen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit beschleunigen

„…Investitionen in die fischfreundliche Umgestaltung von Querbauwerken in Gewässern zu beschleunigen und bei den im Eigentum des Landes befindlichen Bauwerken eine Vorbildfunktion einzunehmen“

Anglerverband Niedersachsen:

Diese Forderung trifft auf unsere uneingeschränkte Zustimmung. So sollte bspw. die im Landesbesitz befindliche Wehranlage an der Seeve in Maschen endlich durchgängig gestaltet werden. Hier wird seit fast 20 Jahren – ohne Ergebnis – geprüft, ob und in welcher Form hier ein Fischpass errichtet werden kann. Dazu ist insbesondere eine personelle Verstärkung der Landesbehörden (NLWKN) erforderlich

5.

Studie zur Erfassung und Reduzierung von Fischverlusten an Wasserkraftanlagen

„…Studien zu beauftragen, die die Fischverluste an Wasserkraftanlagen in Niedersachsen erfassen und den Beitrag fischfreundlicherer Turbinen und anderer baulicher Maßnahmen sowie eines fischfreundlichen Turbinenmanagements zur Reduzierung von Fischverlusten quantifizieren“

Anglerverband Niedersachsen:

Diese Forderung trifft auf unsere uneingeschränkte Zustimmung. Aktuell ist es so, dass an kaum einer der ca. 280 Wasserkraftanlagen in Niedersachsen Daten zu Fischverlusten vorliegen oder behördlicherseits gefordert werden, obwohl der Großteil dieser Anlagen an landesweit ausgewiesenen prioritären Fischwanderrouten liegt und mit einer durchschnittlichen Schädigung von 20 % aller Fische pro Turbinenpassage gerechnet werden kann.  Selbst an den fünf großen Wasserkraftanlagen an der Weser, die allesamt ein sehr großes Schädigungspotential haben, gibt es keine unabhängig überprüfbaren Daten zu Fischschädigungen.

Für die Umsetzung der laut Wasserhaushaltsgesetz (§§ 33-35) möglichen Auflagen, sind formell die Unteren Wasserbehörden zuständig. Ohne differenzierte Daten und Studien, die i.d.R. aber kaum von den Wasserbehörden erstellt werden können, scheitert der wasserrechtliche Vollzug aber regelmäßig.

6.

Studie zum Einfluss von Prädatoren auf Wildfischbestände

„…Studien zu beauftragen, die den Einfluss von Prädatoren, namentlich der wachsenden Fisch-otterpopulation, und Bibern auf den Zustand der Gewässer in Niedersachsen sowie die Wildfisch-bestände in niedersächsischen Gewässern quantifizieren“

Anglerverband Niedersachsen:

Die Forderung nach einer Studie zum Einfluss von Prädatoren trifft auf unsere Zustimmung. Die als naturschutzfachlicher Erfolg zu sehende Wiederausbreitung des Fischotters verursacht aber vor allem in vielen meist kleineren Fließgewässern bereits heute ernst zu nehmende naturschutzfachliche Konflikte.

So stellen wir fest, dass z. B. in der Stader Geest die von Angelvereinen mit enormem ehrenamtlichem Aufwand erfolgreich wieder angesiedelte Meerforelle (RL Nds. 2 – stark gefährdet) offenbar erhebliche, örtlich bestandbedrohende Populationseinbußen durch den Fischotter erfährt. In weiten Bereichen des Tieflandes führt der Fischotter offenbar auch in renaturierten Gewässerstrecken zu einer teilweise massiven Abnahme der Fischbestände, wovon auch in Naturschutzgebieten viele gefährdete Arten betroffen sind. Auch weitere geschützte Prädatoren wie der Graureiher und der Kormoran scheinen nach unseren Beobachtungen nach wie vor auf sehr hohem Niveau einen erheblichen negativen Einfluss auf geschützte und gefährdete Fisch- und Neunaugenbestände zu haben. So ist in vielen Gewässern seit Jahren bspw. eine massive Prädation von Fluss- und Meerneuaugen (besonders geschützt, FFH-Anhang II-Art) und eine tendenziell negative Bestandsentwicklung dieser Arten zu beobachten.

Ähnliche Beobachtungen wurden u.a. in einigen Gebieten Österreich und Bayerns wissenschaftlich dokumentiert. Hier konnte zum Teil eine durch den Fischotter verursachte Reduktion des Forellenbestandes in einigen Gewässerstrecken von 90-99 % nachgewiesen werden *.

Nach dem aktuellen Stand der Roten Liste der Süßwasserfische, Rundmäuler und Krebse Niedersachsens gelten von den 51 bewerteten Arten mehr als die Hälfte als gefährdet oder ausgestorben (LAVES Binnenfischerei 2023). In der Roten Liste werden Prädatoren wie Kormoran (vgl. Punkt 9), Graureiher und Fischotter explizit als Gefährdungsfaktor für Fischbestände genannt. Der Bestand des Fischotters ist in Niedersachsen in den letzten Jahren stark angestiegen (Jacob 2016). Durch eine Zunahme fischfressender Prädatoren ergeben sich lokal und regional zwangsweise artenschutzrechtliche Zielkonflikte. Viele Angelvereine klagen nach der Rückkehr des Fischotters über starke Fischverluste in den von Ihnen betreuten Gewässern. Selbst in aufwendig renaturierten und ökologisch intakt bewerteten Gewässern werden rückläufige Fischbestände beobachtet. Das betrifft auch europarechtlich geschützte Arten wie Lachs sowie Fluss- und Meerneunaugen (FFH-Anhang II Arten). In Österreich wurden die Auswirkungen des Fischotters auf Fischbestände bereits exemplarisch untersucht und es wurden Fischbiomasserückgänge von über 90 % beobachtet (Friedl 2021). Analog zum Kormorankonflikt (vgl. Punkt 9) bedarf es belastbarer Daten/Studien zum Einfluss des Otters auf Fischbestände in Niedersachsen, um Artenschutzkonflikte zukünftig ausgewogen managen zu können.

Der Biber verursacht in der breiten Fläche in der Regel keine nachhaltigen Schädigungen an der Fischfauna (Rosell et al., 2005). Lokal kann es dann problematisch werden, wenn z.B. kleine sommerkühle Fließgewässer durch den Biber aufgestaut werden, sodass kühladaptierte Fische aufgrund der starken Erwärmung des Wassers oder des geringen Abflusses sterben (Fallbeispiel Mühlenkanal Einbeck 2022). In diesen Fällen muss eine schnelle Konfliktlösung auch unter Berücksichtigung des Fischschutzes möglich sein.

Als Grundlage für eine sachliche wissenschaftliche und politische Diskussion über den Einfluss des Fischotters auf Fischbestände in Niedersachsen halten wir es für erforderlich, durch geeignete Studien in ausgewählten Regionen eine bessere Datenbasis zu erlangen.

* FRIEDL, T. 2021: Langzeitstudie zum Einfluss des Fischotters (Lutra lutra) auf den Fischbestand eines kleinen Forellenbaches im Klagenfurter Becken.  Am der Kärntner Landesregierung.

Jakob, A. (2016). Die Situation des Fischotters in Niedersachsen. Tagungsbeitrag „Otterschutz in Deutschland“, Hankensbüttel.

Kranz, A. & Ratschan, C. 2017: Zu Auswirkungen des Fischotters auf Fischbestände in Fließgewässern Oberösterreichs. Analysen und gutachterliche Einschätzungen sowie Managementvorschläge. Bericht im Rahmen des ELER Projektes „Basisdaten Fischotter Oberösterreich“. Im Auftrag des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Land‐ und Forstwirtschaft, 22 S. 

Kranz, A., Poledník, L. & Mateos-González, F. 2020: Zum Einfluss des Fischotters auf die Bachforelle in der Forellenregion: Fallbeispiel Görtschitz in Kärnten. Endbericht im Auftrag der Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Unterabteilung Agrarrecht des Amtes der Kärntner Landesregierung, 98 Seiten

LAVES Binnenfischerei (Hrsg) (2023). Rote Liste der Süßwasserfische, Rundmäuler und Krebse Niedersachsens 3. Fassung 2023. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2.

Rosell, F., Bozsér, O., Collen, P., & Parker, H. (2005). Ecological impact of beavers Castor fiber and Castor canadensis and their ability to modify ecosystems. Mammal Review 35, 248–276.

9.

Fortschreibung der Kormoranverordnung

„…die Kormoranverordnung regelmäßig so fortzuschreiben, dass neben dem Aspekt des Naturschutzes auch die wirtschaftlichen Interessen der Binnenfischerei im Blick behalten werden“

Anglerverband Niedersachsen:

Die 2010 eingeführte Niedersächsische Kormoranverordnung (NKormroanVO) wurde in den Jahren 2017/2018 einer Evaluation unterzogen (vgl. LAVES 2019) und im Jahr 2019 verlängert. Obwohl im Rahmen der Evaluation ein zum Teil erheblicher negativer Einfluss des Kormorans auf die Wildfischbestände in Niedersachsen nachgewiesen wurde (LAVES 2019), wurde die Schonzeit für den Kormoran im Zuge der Verlängerung der Verordnung ausgeweitet (§ 3 NKormoranVO). Die vielerorts notwendigen Vergrämungsmaßnahmen für Kormorane wurde folglich eingeschränkt, was einen effizienten Fischschutz erschwert. Weiterhin ist eine Vergrämung von Kormoranen in Schutzgebieten grundsätzlich nicht gestattet (§2 NKormoranVO). Doch insbesondere in Schutzgebieten finden sich eine Vielzahl von Gewässern mit Populationen stark gefährdeter Fischarten (z.B. Äsche).

Der als Ergänzung zur NKormoranV 2020 veröffentlichte Runderlass des MU und ML (29-22002/3/3/4) hat sich in der fischereilichen Praxis als sehr wirkungsvolles Instrument für den Schutz der Fischbestände erwiesen. So können durch den Erlass Kormorane auf Antrag auch in Schutzgebieten zum Schutz gefährdeter Wanderfischarten und der Äsche vergrämt werden. Die Ablehnung eines Vergrämungsantrages muss nun durch die zuständige Naturschutzbehörde nachvollziehbar begründet werden (1.5. Runderlass 29-22002/3/3/4). Mit Hilfe der NKormoranVO und des Runderlasses ist es z.B. gelungen zum Schutz der stark gefährdeten Äschenbestände, deren relevante Restvorkommen fast ausschließlich in Natura2000 Gebieten liegen, Vergrämungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet Seeve (Landkreis Harburg 2019) und im FFH-Gebiet „Örtze mit Nebenbächen“ (Landkreis Celle 2022) durchführen zu können.

Eine Fortführung der NKormoranVO und die Verlängerung des Runderlasses (Gültigkeit bis 31.12.2025) sind für einen nachhaltigen Fischschutz in Niedersachsen von elementarer Bedeutung.

Landkreis Harburg (2019). Allgemeinverfügung: Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach §45 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Vergrämen/Töten von Kormoranen an der Seeve im Naturschutzgebiet „Seeve“.

Landkreis Celle (2023). Allgemeinverfügung zur Naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach § 45 Absatz 7 Satz 2 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Vergrämen / Töten von Kormoranen an der Örtze und der Wietze im Landschaftsschutzgebiet „Örtze“ zum Schutz der Äsche.

LAVES (2019). Evaluierung der Niedersächsischen Kormoranverordnung (NKormoranVO) vom 9. Juni 2010 – Teilbericht „Fischerei und Fischartenschutz“. Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat Binnenfischerei – Fischereikundlicher Dienst.

12.

Geltungsbereich der Aalfangverbote in Küstengewässern neu regeln

„…vor dem Hintergrund der am 7. März 2023 durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bekanntgegebenen neuen Schonzeit für den Europäischen Aal in den Küstengewässern den § 5 Abs. 1 der Niedersächsischen Küstenfischereiverordnung wie folgt zu fassen: „… festgelegt werden, gelten auch in den Küstengewässern landwärts der Basislinien. In Bezug auf den Aal gelten die Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft nur in den Küstengewässern seewärts der Basislinien.“

Anglerverband Niedersachsen:

Dieser Punkt erhält unsere volle Zustimmung. Aktuell ist der Aalfang in Niedersachsens Küstengewässern für Angler komplett verboten. Da auch die Unterläufe der Elbe, Weser, Ems, Leda, Oste und Hunte gemäß Niedersächsischem Fischereigesetz ebenfalls als Küstengewässer definiert sind, dürfen in diesen durchaus attraktiven Aalgewässern keine Aale durch Angler entnommen werden. Durch eine Neuregelung der Küstengewässergrenzen, die sich ausschließlich auf die Gewässer seewärts der Basislinien beschränken (analog zu z.B. Schleswig-Holstein), wäre eine Beangelung des Aals in den Unterläufen Niedersachsens großer Flüsse möglich.

13.

Gewässerallianz stärken – Anglerverbände integrieren

„…durch Öffnung der Gewässerallianz Niedersachsen für die Anglerverbände einen Beitrag dazu zu leisten, das Potenzial dieser Verbände und ihrer Mitgliedsorganisationen für eine Renaturierung und ökologische Aufwertung der Gewässer stärker als bisher zu nutzen“

Anglerverband Niedersachsen:

Seit 2015 sind die Gewässerallianzen ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie, die bis 2027 die Erreichung des guten ökologischen Zustandes fast aller nds. Gewässer fordert. Aktuell erfüllen nur 3 % aller Gewässer diese verbindliche Zielvorgabe, ein EU-Strafverfahren und hohe Konventionalstrafen drohen.

Aktuell arbeitet die Allianz aber nur auf ca. ¼ der Landesfläche. In der Gewässerallianz werden aktuell nur Unterhaltungsverbände (aktuell 12 UHVs) gefördert. In weiten Teilen fehlen weiterhin Akteure und „Kümmerer“, die lange überfällige Maßnahmen anstoßen, planen, abstimmen und umsetzen müssten.

Anglerverbände können große Lücken der Gewässerallianz schließen. Vorteil: sehr hohe Repräsentanz und Vertrauen in der Fläche, unbürokratische, effiziente und nachhaltige Maßnahmenakquise und -umsetzung durch angeschlossene Angelvereine. Die Fördertöpfe zur Gewässerentwicklung sind durch den Wasserpfennig in den nächsten Jahren nachhaltig gesichert und werden aktuell auch wegen fehlender Akteure & Maßnahmen nur unvollständig abgerufen.

→ Zur Förderung eines effektiven Gewässerschutzes sollten die beiden Anglerverbände die Möglichkeit bekommen, Teil der geförderten Gewässerallianz zu werden.

15.

Fischereiliche Folgenutzung von Bodenabbaugewässern

„…rechtlich sicherzustellen, dass bei Gewässern, die etwa durch den Abbau von Kies oder anderen Bodenschätzen neu entstehen, ein fairer Ausgleich zwischen ökologischen Zielsetzungen sowie den Interessen örtlicher Angelvereine an einer fischereilichen Nutzung dieser Gewässer gefunden wird“

Anglerverband Niedersachsen:

Die Ergebnisse der Wissenschaftsprojekte BAGGERSEE und STÖRBAGGER mit den Forschungsschwerpunkten in Niedersachsen, zeigen eine grundsätzliche Vereinbarkeit von Naturschutzzielen und einer fischereilichen Nutzung von Bodenabbaugewässern durch Angelvereine (Arlinghaus et al. 2023). Angelvereine können mit ihrem großen ehrenamtlichen Potential maßgeblich zur ökologischen Verbesserung von Baggerseen beitragen, z.B. durch die Anlage von Flachwasserzonen, das Einbringen Totholz sowie die nachhaltige Hege und Pflege der Gewässer. In der Praxis wird die Angelei für neue Bodenabbaugewässer jedoch häufig schon im Planfeststellungsbeschluss ausgeschlossen, obwohl ursprünglich der Runderlass des MU vom 03.01.2011 (54-2242/1/1) „Abbau von Bodenschätzen – Leitfaden zur Zulassung des Abbaus von Bodenschätzen unter besonderer Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Anforderungen“, die Angelei in neu entstehenden Bodenabbaugewässern für grundsätzlich zulässig hält. Eine Einschränkung oder das pauschale Verbot einer fischereilichen Nutzung als naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahme des im Zuge des Bodenabbaus entstehenden Flächenbedarfs wurde als nicht zulässig eingestuft (MU 2012).

Durch die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Forschungsprojekte BAGGERSEE und STÖRBAGGER sollte der 2018 außer Kraft getretene Erlass 54-2241/1/1 inhaltlich angepasst und neu aufgelegt werden. Eine grundsätzliche fischereiliche Folgenutzung neu entstehender Bodenabbaugewässer muss zukünftig gewährleistet sein. Da die Anlage von Flachwasserzonen und das Einbringen von Totholz positive ökologische Effekte haben, sollten diese Lebensraum verbessernden Maßnahmen auch als ökologische Kompensationsmaßnahmen im Kontext eines Ausgleichs- und Ersatzkonzeptes anerkannt werden.

Arlinghaus, R., Klefoth, T., Matern, S., Radinger, J., Nikolaus, N., Meyerhoff, J., Schafft, M., Cyrus, E. M., Emmrich, M., & Hering, D. (2023). Biodiversität, Angeln und Gesellschaft: Wissensbasierte Empfehlungen für ein nachhaltiges Fischereimanagement an Baggerseen. Berichte des IGB 32.

Umweltministerium Niedersachsen (2011). Abbau von Bodenschätzen Leitfaden zur Zulassung des Abbaus von Bodenschätzen unter besonderer Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Anforderungen. Runderlass 54-2241/1/1

Umweltministerium Niedersachsen (2012). Fischereiliehe Folgenutzung von Bodenabbaugewässern- Anwendung der Nr. 6.10 des Rd.Erl. d. MU vom 3.1.2010 – 54-22442/1/1 – Abbau von Bodenschätzen

16.

Reduzierung der Salzbelastung der Weser und ihrer Zuflüsse

„…Maßnahmen zur Verminderung der Salzbelastung der Weser und ihrer Zuflüsse in enger Ab-stimmung mit benachbarten Bundesländern, namentlich Thüringen, voranzutreiben“

Anglerverband Niedersachsen:

volle Zustimmung

17.

Studie zur Bedeutung der sozioökonomischen Bedeutung der Angelfischerei in Nds.

„…Studien zur Quantifizierung der ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen (Umwelt-bildung, Integration, ehrenamtliche Arbeit etc.) Bedeutung des Angelns sowie der Binnenfischerei in Auftrag zu geben.“

Anglerverband Niedersachsen:

Umfragen zufolge sinkt die gesellschaftliche Akzeptanz für das Angeln in Niedersachsen (Wegener 2020) obgleich die Angelei wichtige umwelt- und gesellschaftsrelevante Aufgaben erfüllt (vgl. Einleitungstext).

Ausgelöst durch die Covid-19 Pandemie hat das Angeln vielerorts starken Zuspruch erhalten (Britton et al. 2023), was in Niedersachsen zu stark steigenden Fischerprüfungszahlen während der Pandemiejahre führte. Zur ökonomischen und gesellschaftlichen Bedeutung der Angelei liegen jedoch für Niedersachsen keine belastbaren Daten vor. Eine ältere Studie zur Angelei in Nordrhein-Westfalen (Strehl 2014) beziffert den direkten volkswirtschaftlichen Effekt auf über 380 Millionen Euro pro Jahr. Einen gesamtwirtschaftlichen Wert von über 72 Millionen Euro pro Jahr generieren alleinig die Angler an den Boddengewässern Mecklenburg-Vorpommerns (Strehlow 2023). Angesichts der Attraktivität Niedersachsens als Angelland dürfte auch hier die Angelei eine nicht unerhebliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Rolle spielen.

Analog zur Studie der „Zukunftssicherung der niedersächsischen Binnenfischerei und Aquakultur“ (COFAD GmbH 2021), beauftragt durch das ML, ist eine Studie zur ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Bedeutung des Angelns zwingend erforderlich, um die Angelei in Niedersachsen mit alle ihren positiven Aspekten nachhaltig fördern und stärken zu können.

Arlinghaus, R., Klefoth, T., Matern, S., Radinger, J., Nikolaus, N., Meyerhoff, J., Schafft, M., Cyrus, E. M., Emmrich, M., & Hering, D. (2023). Biodiversität, Angeln und Gesellschaft: Wissensbasierte Empfehlungen für ein nachhaltiges Fischereimanagement an Baggerseen. Berichte des IGB 32.

Britton, J. R., Pinder, A. C., Alós, J., Arlinghaus, R., Danylchuk, A. J., Edwards, W., Freire, K. M. F., Gundelund, C., Hyder, K., Jarić, I., Lennox, R., Lewin, W.-C., Lynch, A. J., Midway, S. R., Potts, W. M., Ryan, K. L., Skov, C., Strehlow, H. V., Tracey, S. R., Tsuboi, J., Venturelli, P. A., Weir, J. L., Weltersbach, M. S., & Cooke, S. J. (2023). Global responses to the COVID-19 pandemic by recreational anglers: considerations for developing more resilient and sustainable fisheries. Reviews in Fish Biology and Fisheries.

COFAD GmbH (2021). Studie zur Zukunftssicherung der niedersächsischen Binnenfischerei und Aquakultur. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML).

Strehl, C. (2014). Studie zur ökonomischen und gesellschaftlichen Bedeutung der Angelfischerei in Nordrhein-Westfalen. im Auftrag des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.

Strehlow, H.V., Arlinghaus, R., Weltersbach, M.S., Koemle, D. & Korzhenevych, A. (2023). Volkswirtschaftliche und touristische Bedeutung der (angel)fischereilichen Nutzung von Boddenhechten. Berichte des IGB: 33, 389 – 402.

Wegener, N (2020). Die angelfischereiliche Hege aus Sicht von Bevölkerung, Bewirtschaftern und Anglern am Beispiel Niedersachsens: Schlussfolgerungen für die fischereiliche und  naturschutzfachliche Bewirtschaftung von Binnengewässern. Masterarbeit,  Leibniz Universität Hannover, Institut für Umweltplanung.

Wie geht es nun weiter?

Der Entschließungsantrag wird im Ausschuss weiter beraten.