Warum darf ich ab 2026 nicht mehr mit meinem AVN Erlaubnisschein (MLK und Stichkanäle) im Mündungsbereich zum Elbe-Seitenkanal angeln?

Letztes mal geändert: 2. Januar 2026

Der Landesfischereiverband Weser – Ems ist ab 2026 Pächter der Fischereirechte des Elbe-Seitenkanals. Der AVN hatte als langjähriger Pächter auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, eigener Bestandsdaten und langjähriger Erfahrung ein verantwortungsvolles Bewirtschaftungskonzept für den ESK vorgelegt, das langfristig stabile (für Anglerinnen und Angler günstige) Bedingungen sowie gute Fangmöglichkeiten sichern sollte.

Zugleich war vorgesehen, die Erlaubnisscheinpreise über die zwölfjährige Pachtlaufzeit möglichst konstant zu halten, um den ESK langfristig als attraktives und nachhaltig nutzbares Angelgewässer zu erhalten. Umso mehr bedauern wir, dass der AVN den Zuschlag hierfür nicht erhalten hat.

Bitte beachte:

Da der Mündungsbereich zu den Fischereirechten dieses Pachtvertrages zählt, können wir das Angeln in diesem Bereich – wie in der Vergangenheit – leider nicht mehr gestatten (diese Angabe findet Ihr auch auf Eurem MLK Fischereierlaubnisschein).

Auf der gegenüberliegenden Seite könnt ihr aber wie gewohnt weiter angeln:

MLK, Mündungstrichter ESK, Elbe-Seitenkanal, Kanalangeln

Das Angeln am ESK Mündungstrichter ist wegen der Neuverpachtung leider nicht mehr mit dem MLK – Erlaubnisschein möglich.

Bitte beachtet generell die Grenzen der MLK Fischereierlaubnis – diese findet Ihr hier:

https://www.av-nds.de/angeln/verbandsgewaesser/mittellandkanal/#sperrstrecken

 

Hier findet Ihr Informationen und Hintergrüne zu der Pachtvergabe am ESK (2026):

https://www.av-nds.de/wp-content/uploads/2025/11/2025-11-05_AVN-Eure-Fragen_Unsere-Antworten_Neuverpachtung-ESK-1.pdf 

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