Mit dem Fischereierlaubnisschein Mittellandkanal und Stichkanäle darf im Stichkanal Osnabrück nur bis kurz vor der Haster Schleuse 50 m um die Schleusenvorhäupter geangelt werden.
ACHTUNG – bitte beachte: Das gesamte restliche Hafenbecken Osnabrück ab km12,6 darf nicht mit der AVN Fischereierlaubnis für den Mittellandkanal und die Stichkanäle beangelt werden.

Quelle:
AVN MLK Erlaubnisschein und Streckenabschnittsdarstellung- hier aufrufbar: https://www.av-nds.de/angeln/verbandsgewaesser/mittellandkanal/#sperrstrecken