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Wie wird man Fischereiaufseherin / Fischereiaufseher in Niedersachsen?

Letztes mal geändert: 17. November 2025

In Niedersachsen gibt es verschiedene Personengruppen, die die Fischereiaufsicht durchführen. Die meisten Anglerinnen und Angler, die die Fischereiaufsicht in den Vereinen übernehmen, fallen in die Rubrik der  sog. “Auf Vorschlag bestellten Fischereiaufseher”.  Hierbei schläg der Fischereiberechtigte/Fischereirechtsinhaber (in der Regel der Verein) der Gemeinde, die für die Fischereiaufsicht zuständig ist, geeignete Personen aus dem eigenen Verein/Verband zur Bestellung vor. Eine eigenständige Bewerbung bei der Behörde ist nicht möglich.

Geeignete Personen (Vereinsmitglieder mit Fischerprüfungszeugnis/Fischereischein, i.d.R. Abfrage eines Führungszeugnisses) werden von der Gemeinde bestellt und über ihre Pflichten und Aufgaben unterrichtet. Mit der Bestellung erhalten Fischereiaufseher einen Fischereiaufseher Ausweis und eine Dienstmarke.

Weiterführende Informationen rund um die Fischereiaufsicht in Niedersachsen finden sich im Leitfaden der zuständigen Behörde, dieser ist hier erhältlich:

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen/informationsmaterial-des-dezernates-binnenfischerei-und-fischereikundlicher-dienst-73978.html 

Der AVN führt regelmäßig Fischereiaufseherfortbildungen durch – Anmeldungen/Anfragen für diese Fortbildungen können über die Regionsleiter erfolgen.

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