Nein, der Wolgazander ist eine gebietsfremde Fischart, die vor allem in den niedersächsischen Kanälen (Mittellandkanal und Elbe-Seitekanal) vorkommt. Als gebietsfremde Art besitzt er demnach kein gesetzliches Mindestmaß und keine Schonzeit.
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Als gebietsfremde Fischart besitzt der Wolgazander in Niedersachsen kein Schonmaß oder eine Schonzeit.