Beim Befahren des Dümmers und des Steinhuder Meeres (Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung — DStMVO) musst du einige Regeln (diese findest Du in voller Länge hier) beachten, einige besonders wichtige findest Du hier:
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Kennzeichnung:
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Nur größere Boote (Motorboote, Segelboote über 6 m² Segelfläche) müssen sichtbar mit Bootsnamen, Vereinskennung oder Steg-/Hafennummer versehen sein.
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Kleine Boote oder Segelsurfbretter sind von der Pflicht ausgenommen.
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Befahrenszeiten:
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Jahreszeiten:
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Steinhuder Meer: Bootsangeln erst ab dem 01.04. bis zum 31.10. erlaubt!
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Dümmer: Bootsangeln erst ab dem 01.04. bis zum 31.10. erlaubt!
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Tageszeiten: Nachtfahrverbot von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang
- ACHTUNG: Zum Angeln vom Boot benötigst Du immer einen Erlaubnisschein mit Bootsgebühr -unerheblich davon, welche Ausprägungen dein Boot vorweist.
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Ankern:
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Boote dürfen nur an geeigneten Stellen ankern.
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Ankerball setzen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
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Rücksichtnahme:
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Jeder Bootsführer muss auf andere Boote achten, Geschwindigkeit anpassen und gefährliche Manöver vermeiden. Nicht in Naturschutzgebiete (durch Bojen gekennzeichnet) fahren – das Angeln ist in diesen Bereichen ohnehin verboten!
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Allgemeine Sicherheit:
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Befahrensregeln, Höchstgeschwindigkeiten in bestimmten Bereichen und Schutz von Naturzonen beachten.
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ACHTUNG – Hinweis: Regeln können sich ändern. Vor dem Befahren musst du dich selbstständig über die aktuellen Vorschriften informieren. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.

Beim Anglen vom (Belly-)Boot im Steinhuder Meer / Dümmer ist unbedingt die Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung — DStMVO zu beachten!