Nein, das Einsetzen von Reusen und anderen Fanggeräten zum Fisch- und Krebsfang (z. B. Flusskrebse oder Wollhandkrabben) ist in den Kanälen auf den AVN Verbandsabschnitten (basierend auf Vorgaben aus den jeweiligen Pachtverträgen) nicht gestattet (siehe auch unter “Zugelassene Fanggeräte” auf dem jeweiligen Erlaubnisschein).
