Nein, eine mit Wurm / Tauwurm bestückte Rute/Montage zählt nicht als Raubfischrute. Es kann theoretisch mit drei Ruten mit Wurm als Köder an den Verbandsgewässern des AVN gefischt werden.
Als Raubfischrute werden jene gezählt, die mit Köderfischen/Köderfischfetzen bestückt sind – hiervon dürfen an den AVN Gewässern maximal zwei ausgelegt sein.

Ruten/Montagen, die lediglich mit einem Wurm bestückt sind, gelten an den AVN Gewässern nicht als Raubfischrute/-montage