Warum darf ich ab 2026 nicht mehr mit meinem AVN Erlaubnisschein (MLK und Stichkanäle) im Mündungsbereich zum Elbe-Seitenkanal angeln?

Warum darf ich ab 2026 nicht mehr mit meinem AVN Erlaubnisschein (MLK und Stichkanäle) im Mündungsbereich zum Elbe-Seitenkanal angeln?

Der Landesfischereiverband Weser - Ems ist ab 2026 Pächter der Fischereirechte des Elbe-Seitenkanals. Der AVN hatte als langjähriger Pächter auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, eigener Bestandsdaten und langjähriger Erfahrung ein verantwortungsvolles Bewirtschaftungskonzept für den ESK vorgelegt, das langfristig stabile (für…
a.maday@av-nds.de
2. Januar 2026