Warum darf ich ab 2026 nicht mehr mit meinem AVN Erlaubnisschein (MLK und Stichkanäle) im Mündungsbereich zum Elbe-Seitenkanal angeln?
Der Landesfischereiverband Weser - Ems ist ab 2026 Pächter der Fischereirechte des Elbe-Seitenkanals. Der AVN hatte als langjähriger Pächter auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, eigener Bestandsdaten und langjähriger Erfahrung ein verantwortungsvolles Bewirtschaftungskonzept für den ESK vorgelegt, das langfristig stabile (für…
Andreas Maday2. Januar 2026