Darf ich am Mittellandkanal (MLK) und den Stichkanälen beim Angeln grillen oder ein offenes Feuer entzünden?
Nein, Grillen und das Entzünden von offenem Feuer sind an Bundeswasserstraßen wie dem Mittellandkanal und den Stichkanälen grundsätzlich verboten - eine Ausnahme wird hierbei auch nicht beim Angeln gemacht. Gemäß der Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung (WaStrBAV) ist in § 2 die zweckfremde Nutzung…
Andreas Maday19. November 2025