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Darf ich am Mittellandkanal (MLK) und den Stichkanälen beim Angeln zelten?

Darf ich am Mittellandkanal (MLK) und den Stichkanälen beim Angeln zelten?

Nein, das Zelten ist an Bundeswasserstraßen wie dem MLK und den Stichkanälen grundsätzlich verboten. Die Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung (WaStrBAV) (§ 2) verbietet die zweckfremde Nutzung von Ufergrundstücken und Betriebswegen – dazu zählt auch das Aufstellen von Zelten. Rechtsgrundlage:WaStrBAV – Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnunghttps://www.gesetze-im-internet.de/wastrbav/BJNR704350016.html
a.maday@av-nds.de
19. November 2025