
Gute Nachrichten für alle Anglerinnen und Angler am Mittellandkanal! Ab sofort ist die Beangelung des Westufer-Endstücks vom Stichkanal Salzgitter bis km 17,950 offiziell (wieder) mit dem AVN-Jahreserlaubnisschein Mittellandkanal/Stichkanäle möglich! Gastkarten wird es für diesen Bereich nicht geben.
Dieser Abschnitt war ursprünglich nicht im aktuell gültigen Pachtvertrag enthalten – der AVN hat jedoch bereits beim Vertragsabschluss auf die besondere Bedeutung dieses Bereichs für unsere Anglerschaft hingewiesen. Dank eines Nachtrags zum Vertrag und dem großen Engagement des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts (WSA) ist nun klar:
Das Westufer darf unter Beachtung der Gewässerordnung mit einem gültigen Erlaubnisschein für die Mittellandkanal-Strecke des AVN befischt werden! Dies gilt auch für die bereits ausgegebenen Jahreskarten. Gastkarten für diesen Bereich gibt es nicht.
Wo darf ich nun genau angeln?
Bitte beachtet dazu das aktualisierte Kartenmaterial auf unserer Webseite:
Wir sagen: Danke, WSA!
Und euch allen – Petri Heil!