Verbandsgewässer

Der AVN ist Pächter mehrerer attraktiver und enorm fischreicher Angelgewässer in Niedersachsen – darunter Seen, Kanäle und Flüsse.
Informieren Sie sich bitte vor Ihrem Angeltrip über Bootsnutzung, Zielfischarten, Angelplätze und – ganz wichtig – die geltende Fischereiordnung!

Eine Übersicht zu den Regularien an unseren Gewässern finden Sie hier in tabellarischer Form hier (PDF).

Die gewässerspezifischen Regularien finden Sie auf den Seiten der einzelnen Gewässer.

Für ganz Eilige (und alle anderen natürlich auch):
Gastkarten erhalten Sie rund um die Uhr online bei unserem Partner hejfish.

Bitte denken Sie daran, uns Ihre Fangmeldung zu übermitteln, dies ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Eine Anleitung hierzu finden Sie hier (PDF).

 

Wir wünschen Ihnen schöne und erlebnisreiche Stunden am Wasser und viel Petri Heil!

 

 

 

 

 

 

 

Neuerungen an den Verbandsgewässern 2022

Zur nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Verbandsgewässer gelten in diesem Jahr gewässerübergreifend folgende Neuerungen:

  • Es gilt ein Baglimit für den Aal von 5 Fischen/Tag, weiterhin gilt gewässerübergreifend (Ausnahme: Oste) ein Mindestmaß von 50 cm.
  • Es sind nur maximal zwei Drillingshaken je Raubfischköder (Naturköder/Kunstköder) zulässig. Insbesondere Wobbler mit drei Drillingen müssen abgerüstet werden.
  • Angelruten dürfen maximal auf einer Uferlinie von 5 Metern, also in greifbarer Nähe, aufgestellt werden.
  • Das Spinnangeleiverbot während der Raubfischschonzeit beinhaltet ebenfalls die Angelei mit Finessetechniken (z.B. Carolina-, Dropshot-, Texas-rig in Kombination mit Naturködern) – diese sind ebenfalls in der Raubfischschonzeit  verboten.

Gewässerspeziefische Neuerungen entnehmen Sie bitte aus der jeweiligen Gewässerordnung bzw. dem Hejfish Erlaubnisschein.

 

 

 

 

 

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