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Darf ich am Mittellandkanal (MLK) und den Stichkanälen beim Angeln grillen oder ein offenes Feuer entzünden?

Letztes mal geändert: 20. November 2025

Nein, Grillen und das Entzünden von offenem Feuer sind an Bundeswasserstraßen wie dem Mittellandkanal und den Stichkanälen grundsätzlich verboten – eine Ausnahme wird hierbei auch nicht beim Angeln gemacht.

Gemäß der Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung (WaStrBAV) ist in § 2 die zweckfremde Nutzung von Ufergrundstücken und Betriebswegen verboten – hierbei wird ausdrücklich auch jegliches Entzünden von Feuern (also auch grillen) aufgezählt.

Hier findest du den Link zur Rechtsgrundlage:
WaStrBAV – Wasserstraßen-Betriebsanlagenverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/wastrbav/BJNR704350016.html

Feuer machen, Kanal, MLK, Stichkanal, Mittellandkanal

Der MLK – das Entzünden von Feuern ist entlang der Gewässerstrecke gänzlich verboten.

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