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Welches Mindestmaß hat der Wels in Niedersachsen?

Gemäß der aktuellen Rechtgebung hat der Wels in niedersächsischen Gewässern ein Mindestmaß von 50 cm (Nds. Binnenfischereiordnung). Gefangene Welse unter 50 cm müssen dementsprechend zurückgesetzt werden, eine Schonzeit existiert für den Wels nicht. Da der Wels in viele - insbesondere…
a.maday@av-nds.de
25. Juni 2024