
Der Dringlichkeitsantrag, der mehrheitlich durch die Delegierten der anwesenden Vereine auf der Mitgliederversammlung befürwortet wurde, hat dem Präsidium die damit verbundene Forderung sich gegen die Einführung einer Fischereiabgabe beim zuständigen Landwirtschaftsministerium zu positionieren, vorgegeben. Dies wurde dem Landwirtschaftsministerium mitgeteilt.
Im Rahmen der notwendigen Novellierung der Nds. Fischereigesetzgebung könnte auch über die Einführung einer Fischereiabgabe eine Regelung erfolgen.
Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand soll der Referentenentwurf zum Fischereigesetz nach der Sommerpause im Kabinett beraten werden.
Danach soll die Verbändebeteiligung stattfinden. Sobald dieser Entwurf uns vorliegt, werden wir unsere Mitgliedsvereine informieren.