
Angelvereine, aufgepasst! Auch im Jahr 2026 gibt es wieder eine Förderung von Aalbesatzmaßnahmen in Niedersachsen. Der AVN sammelt auch dieses Jahr alle Aalbesatzanträge der Vereine, besorgt die Fördergelder, kümmert sich um die Bestellung und organisiert alle Aalbesatztermine. Teilnehmen können alle Vereine des AVN, die über geeignete Besatzgewässer verfügen. Ziel der Aalbesatzförderung ist die Aufrechterhaltung der bedrohten Art in unseren Flüssen, Bächen und Kanälen sowie die Erhöhung der Abwanderungszahlen der laichreifen Blankaale ins Meer.
So geht’s:
- Gewässer auf Eignung als Aal-Lebensraum prüfen
- Antrag auf Aalbesatzförderung stellen (bis 8. Januar 2026)
- Aale an einem vorgegebenen Termin abholen und fachgerecht besetzen (Glasaale: Ende Januar bis Anfang März; Farmaale: von Mai bis Ende Juni)
Kosten: Die Kosten werden zu 60 % von der EU und dem Land Niedersachsen gefördert. Den Rest stemmt ihr aus der Vereinskasse.
Wer macht mit? Mehr als 200 andere Angelvereine aus Niedersachsen.
Bekommen alle Vereine die Förderung?
Grundsätzlich können alle Vereine an der Aalbesatzförderung teilnehmen. Förderfähig ist der Aalbesatz in allen Gewässern, die als Aal-Lebensraum geeignet sind und aus denen die Aale wieder ungehindert ins Meer abwandern können.
Mehr Infos zur Förderung und Antragstellung
Fragen an: Ralf Gerken, r.gerken@av-nds.de