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Welche Schonzeiten und Schonmaße sind in Niedersachsen für Raubfische (Bachforelle, Flussbarsch, Hecht, Lachs, Meerforelle, Rapfen, Zander, Wels) gesetzlich vorgeschrieben?

Die Schonzeiten und Schonmaße werden für die verschiedenen Fischarten über die niedersächsische Binnenfischereiordnung festgelegt. Diese gesetzlichen Vorgaben sind  für jeden Gewässerbewirtschafter und auch für jede Anglerin und jeden Angler verpflichtend - sie gelten somit als "Mindeststandard". Gesetzlich sind folgende Regelungen…
a.maday@av-nds.de
6. Februar 2024