Ab 2026: 230 km Mittellandkanal beangeln

Mittellandkanal - gesamte AVN-Strecke

Ab dem 1. Januar 2026 bewirtschaftet der AVN fast 230 km Strecke des Mittellandkanals (MLK). Neu ab 2026 ist das Teilstück von km 8 (nahe der Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal, nordöstlich von Rheine) und km 68,5 (Ortschaft Wimmer, kurz vor der Landesgrenze zu NRW).
Damit können wir unseren Mitgliedern und Gastanglern ein extrem attraktives Gewässer anbieten:
Nahezu überall ist der Kanal hervorragend zu erreichen, relativ leicht und mit unterschiedlichsten Methoden zu beangeln und verfügt über einen ausgezeichneten Fischbestand.

Erlaubnisscheine für den Mittellandkanal

Wir haben in verschiedenen Posts auf unseren Kanälen und im Newsletter die Modelle ausführlich erläutert, wie ihr als AVN-Mitglieder an eure Erlaubnisscheine für den Mittellandkanal (MLK) kommt.
Detaillierte Infos findet ihr in den FAQ zum MLK auf unserer website.

Bitte habt Verständnis für und Geduld mit euren Vereinsvorständen, die sicher alles dafür tun, damit ihr eure Erlaubnisscheine so schnell wie möglich zur neuen Saison bekommt.

Keine Fangmeldung – kein Erlaubnisschein

Ihr erhaltet eure Erlaubnisscheine erst, wenn ihr eine Fangmeldung für 2025 abgegeben habt.
Das gilt für Jahreskarten (AVN-Mitglieder) genauso wie für Tages- und Wochenkarten (AVN-Mitglieder/Gastangler).

WICHTIG: Die Sperre gilt auch dann, wenn ihr für ein anderes AVN-Verbandsgewässer für 2025 noch keine Fangmeldung abgegeben habt!

Wer also in 2025 auch in anderen AVN-Verbandsgewässern geangelt und über hejfish seine Angelerlaubnis gekauft/erhalten hat, bekommt erst dann neue Erlaubnisscheine (auch für den MLK), wenn für ALLE beangelten AVN-Verbandsgewässer eine Fangmeldung abgegeben wurde.

Alle Anglerinnen und Angler, die ihre Erlaubnisscheine über hejfish bekommen oder gekauft haben, geben ihre Fangmeldung bitte auch direkt bei hejfish ab (App oder online).

Für alle die ihre Erlaubnisscheine in gedruckter Form erhalten haben und nun ihre Fangmeldung per Post oder per Email an den AVN schicken:
Dieses Verfahren bringt eine längere Wartezeit mit sich!

Alternativ könnt ihr eure Fangmeldung auch über das AVN-Portal auf der AVN-website eingeben.
Bitte folgt dazu diesem link und macht euren Eintrag unter “Fangmeldung 2025 registrieren”.


Unsere Empfehlung: Gebt eure Fangmeldung schnellstmöglich ab!

Schaut in euren hejfish-Account, ob noch Fangmeldungen offen sind für 2025. Ihr werdet nach Abgabe der Fangmeldung(en) für die Zusendung eines neuen Erlaubnisscheines freigeschaltet und erhaltet ihn für den MLKL automatisch, bzw. könnt dann wieder einen neuen erwerben (Gastangler, AVN-Mitglieder ohne Vereinskontingent).

Hier findet ihr auch ein FAQ zur Abgabe eurer Fangmeldung.
Weitere FAQ auf den Seiten zum Mittellandkanal.

Der Angelaufwand – ein wichtige Kenngröße für Gewässerbewirtschafter

Um den Fischbestand im Mittellandkanal (und anderen AVN-Verbandsgewässern) nachhaltig managen zu können, erfassen wir den Angelaufwand.

Vor Beginn des Angelns, musst du deinen Angeltag in die Fangmeldekarte (auf der Rückseite deines Erlaubnisscheines/auf der Rückseite der Gewässerordnung) oder in der App (hejfish) eintragen.
So können wir die gefangenen Fische in Abhängigkeit des Angelaufwandes auswerten und zielgerichtet unseren Fischbesatz planen.

Mehr zur Bedeutung des Erfassens von Angeltagen findet ihr in unseren FAQ.

 

Fangdaten – werden ab 2026 auch veröffentlicht

Neben den Angeltagen erfassen wir Fangdaten zu entnommenen und zurückgesetzten Fischen (z. B. Fische über dem Entnahmefenster).
Die Daten werden beim Mittellandkanal nach Gewässerabschnitten erhoben.
Eine Liste der Abschnitte und deren Kürzel findet sich in der Spalte „Gewässerabschnitt“. Auf der nachfolgenden Karte kannst du sehen, in welchem Gewässerabschnitt du die Fangmeldung tätigen musst (MLK West oder MLK Ost, Stichkanäle).

Das gilt es beim Angeln am Mittellandkanal zu beachten

>>> Eine Auswahl wichtiger Bestimmungen aus der Gewässerordnung findet ihr weiter unten.
>>> Bitte lest euch aber unbedingt VOR eurem ersten Angeltag die Gewässerordnung
         genau durch.

RUTEN
Drei (3) Ruten mit je einem Haken, davon höchstens zwei (2) als Raubfischangeln. Bei Ausübung der Spinn- und Flugangelei darf keine weitere Rute ausgelegt werden.

METHODEN
Mehrfachhaken (maximal 2 Drillinge pro Köderfisch/Kunstköder) dürfen nur bei der Raubfischangelei verwendet werden.

VERBOTE
Verboten sind Aalschnüre, Aalkörbe, Reusen, Senken sowie alle anderen nicht ausdrücklich zugelassenen Fanggeräte.
Es ist nicht erlaubt, Angeln ohne eigene Beaufsichtigung auszulegen. Sie müssen unmittelbar mit wenigen Schritten, (auf maximal 5 m Uferlinie verteilt) erreichbar sein.
Das Verwenden von Setzkeschern ist verboten!
Das Angeln von jeglichen Wasserfahrzeugen/Schwimmkörpern (z.B. Boote, Belly-Boote etc.) ist verboten.

SCHONZEITEN – ENTNAHMEFENSTER – BAGLIMITS
Für die gesamte Strecke gelten jetzt einheitliche Schonzeiten und Mindestmaße.

Neu ist für Viele von euch vielleicht die verlängerte Zanderschonzeit vom 01.03. – 31.05. eines Jahres.
Diese Verlängerung geht auch zurück auf eine Vielzahl von Kommentaren aus der Community auf unseren SocialMedia Kanälen. Danke euch nochmals dafür!

Für Hecht und Zander, aber auch für die Schleie gelten Entnahmefenster.

Und – für einige Arten gelten BagLimits. Für Zander etwa eine Entnahme von maximal 20 Fischen pro Jahr und 2 Fischen pro Tag.

Mitzuführende Gegenstände:

  • Unterfang/Spundwandkescher (idealerweise gummiert)
  • Priest/Betäubungsgegenstand
  • Messer
  • Hakenlöser bzw. Zange
  • Maßband
  • fischschonende Unterlage (Abhakmatte, Scale etc.)
  • Fischereierlaubnis gilt nur in Verbindung mit dem Nachweis der Fischerprüfung in Kombination mit einem Lichtbildausweis oder Fischereischein und nur in Verbindung mit gültigen Vereinspapieren (Mitgliedsausweis mit aktueller Jahresmarke des Anglerverbandes Niedersachsen)
  • Hejfish-App/ oder Fangliste (mit Kugelschreiber) sowie die Gewässerordnung (digital oder ausgedruckt) sind stets bei sich zu führen

Weitere wichtige Informationen zu Angeleinschränkungen, Fangbeschränkungen, Mindestmaßen und Schonzeiten entnehmt ihr bitte der verpflichtenden Gewässerordnung.

Mit Geduld und Spucke

Für uns wie für euch sind viele Dinge neu und müssen sich in den kommenden Monaten erst einspielen.
Habt also bitte Geduld mit uns und mit euren Vereinen, die die Erlaubnisscheine ausgeben, mit Fischereiaufsehern und Mitanglern.
Verhaltet euch bitte respektvoll und kameradschaftlich am Wasser – dann renken sich die Startschwierigkeiten sicher ganz schnell ein.

Das AVN-Team arbeitet daran, dass ihr schnellstmöglich tolle Angelerlebnisse am MLK feiern könnt und euch mit den neuen Regelungen bestmöglich anfreundet.

Wenn euch trotzdem etwas auf der Anglerseele brennt, zögert bitte nicht, euch zu melden und uns eure Fragen, Bedenken – oder auch euer Lob – mitzuteilen!

Nochmals die Bitte:
Lest euch die Bestimmungen / Gewässerordnung, Hinweise zu Sperrstrecken etc. sorgfältig und in Ruhe durch.

Rüstet ggf. eure Ausrüstung nach, etwa mit einer fischschonenden Unterlage (geht auch eine breite Scale).

Helft euch gegenseitig am Wasser und erinnert euch an das Eintragen des Angeltages und
die Abgabe der Fangmeldung!

Wir wünschen euch tolle Angelerlebnisse am Mittellandkanal und schöne Fische ans Band!

Viel Petri in 2026 und fischige Grüße aus Hannover!
Euer AVN-Team