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Binnenfischereiordnung – vertagt…

Die NBiFischO regelt unter anderem Schonzeiten und Mindestmaße für die heimischen Süßwasserfische, Neunaugen und Krebse. Im nächsten Jahr wird sie stattliche 35 Jahre alt, eine Reform ist lange überfällig.

Vor fast 10 Jahren begann die Novellierung der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung (NBiFischO).
Der AVN begleitete den gesamten Prozess mit fachlichen Eingaben auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnissse. Seit Jahren warten wir genauso wie unsere Vereine auf die Veröffentlichung und damit das Inkrafttreten.

Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 1989.
2024 sollte die Neufassung endlich rechtsgültig veröffentlicht werden.

Aber: Folgende Mitteilung erreichte uns jetzt aus dem Referat Fischerei und Fischereiwirtschaft im Ministerium für Landwirtschaft:

“(Zitat)
Betreff: Sachstand Novellierung Niedersächsische Binnenfischereiverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Verfahren zur Novellierung der Niedersächsischen Binnenfischereiordnung (NBiFischO) sind die Landesfischereiverbände im Rahmen der formell nach § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) vorgesehenen Verbandsbeteiligung um Stellungnahme gebeten worden.
Zu berücksichtigende Einwendungen sind in den Entwurf der Verordnung eingeflossen. Gemäß § 40 der GGO ist eine Verordnung eines
Ministeriums nach der Verbandsbeteiligung einer Normprüfung zu unterziehen. Die seitens der Arbeitsgruppe Normprüfung der Niedersächsischen Staatskanzlei durchgeführte Prüfung ergab
nunmehr, dass vor Abschluss der Novellierung zwingende Änderungen am Nds. FischG zur Schaffung weiterer Voraussetzungen erforderlich sind.

Derzeit finden Abstimmungen mit der Niedersächsischen Staatskanzlei über das Verfahren statt. Ausfertigung und Verkündung der novellierten Binnenfischereiordnung verzögern sich entsprechend.
Über den weiteren Fortgang werden die Verbände informiert.”

Wir informieren euch selbstverständlich, sobald es Neuigkeiten und womöglich auch ein Datum für eine Veröffentlichung gibt.

Auf den Seiten des LAVES findet ihr einige Hintergrundinfos.