
Aufgrund des hitzebedingten Hechtsterbens im Juni 2026 im Steinhuder Meer, hat das Land Niedersachsen als Gewässereigentümer nach einem Termin im Landwirtschaftsministerium, an dem auch der AVN teilgenommen hat, eine Verfügung erlassen, wonach dort ab sofort für den Hecht ein Entnahmefenster gilt.
Das sind die Neuerungen 2026:
Hechte unter 50 cm und über 90cm müssen schonend zurückgesetzt werden. Wir bitten alle Anglerinnen und Angler sämtliche Hechtfänge in die Fangstatistik einzutragen. Diese Daten sind extrem wertvoll für die Bestandsanalyse. Im Herbst wird der AVN weiter Untersuchungen zum Hechtbestand durchführen, um die Auswirkungen des Fischsterbens besser einschätzen zu können.
Die neue Gewässerordnung findet Ihr hier:
https://www.av-nds.de/wp-content/uploads/2026/08/2026_Fischereiordnung_SM_hejfish_Hecht_EF.pdf
Alle Infos zum Angeln am Steinhuder Meer findet ihr auf unserer Homepage unter:
https://www.av-nds.de/angeln/verbandsgewaesser/steinhuder-meer/
Einschätzung der neuen Regelung
Der AVN begrüßt die Verfügung des Landes, da so der Hechtbestand im Steinhuder Meer hoffentlich gesichert und nachhaltig befischt werden kann. Aufgrund der wissenschaftlich nachgewiesenen Bedeutung von großen Laichfischen zum Erhalt einer gesunden und naturnahen Fischbestandsstruktur, hat der AVN schon vor über 10 Jahren für bestimmte Fischarten an verschiedenen Gewässern Entnahmefenster eingeführt.
Mehr zur Bedeutung großer Laichfische:
https://www.ifishman.de/fileadmin/user_upload/Praktikerinfo/Comic_4/comic4_erklaertext.pdf