
Ihr wollt wissen, wann ihr auf der AVN-Strecke am Mittellandkanal endlich wieder auf Zander angeln könnt? Die Antwort lautet: ab dem 01. Juni, und zwar unabhängig davon, ob ihr in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen angelt. Lest hier, warum die Regelung langfristig auch in eurem Interesse ist.
Bestandssicherung
Bei dieser Regelung geht es um den Schutz der Zander während der Fortpflanzungszeit. Besonders wichtig sind dabei die Zandermännchen: Nach dem Ablaichen bewachen sie die Nester und schützen Eier sowie Jungfische vor Fressfeinden. Werden die Fische in dieser Zeit gefangen und vom Nest entfernt, kann dies den Bruterfolg erheblich beeinträchtigen. Wachsen keine jungen Fische mehr in den Bestand hinein, bricht dieser irgendwann zusammen. An vielen Gewässern stehen die Männchen noch deutlich länger auf den Nestern, als häufig angenommen wird – auch noch bis Ende Mai.
Faktencheck Zander
Die verlängerte Schonzeit am Mittellandkanal soll also dazu beitragen, den natürlichen Zanderbestand nachhaltig zu sichern – damit ihr auch morgen noch auf Zettis angeln könnt. Mehr dazu findet ihr in unserem Faktencheck:
https://www.av-nds.de/wp-content/uploads/2023/06/2021-05_12_AVN-Faktencheck-Zander-final.pdf
Warum unterscheidet sich die vom AVN festgesetzte Schonzeit von der gesetzlich vorgeschriebenen Schonzeit?
Die gesetzliche Regelung ist nur ein Mindeststandard, den man als Gewässerbewirtschafter auch freiwillig ausdehnen kann. Aus den oben genannten Gründen, haben wir uns dafür entschieden, dem Zander die Schonzeit zu gewähren, die er für eine gesicherte Nachkommenssicherung benötigt.
Mehr Infos
Alle Infos zu Schonzeiten und Entnahmemengen am Mittellandkanal und Stichkanälen (AVN-Strecke) könnt ihr hier nachlesen:
https://www.av-nds.de/angeln/verbandsgewaesser/mittellandkanal/#entnahmebeschraenkungen-und-schonzeiten